
Aufhebungsvertrag
Zunehmend bedienen sich Unternehmen des Mittels von Aufhebungsverträgen um damit Arbeitsverhältnisse / Dienstverhältnisse – zwar gegen Zahlung einer Abfindung – aber doch schnell und unbürokratisch zu beenden.

Überprüfung von Formulierungen
Solche Vereinbarungen bergen schon bei der Formulierung zahlreiche Risiken für beide Seiten, die im Vorfeld abgesichert werden sollten, damit nicht eine der Parteien nach Abschluss der Vereinbarung eine unangenehme Überraschung erlebt.

Sperrzeiten und Abfindung
Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind immer: Die Verhängung von Sperrzeiten durch das Arbeitsamt; die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld oder das Ruhen des Arbeitslosengeldes; die Versteuerung der Abfindung; Regressmöglichkeiten des Arbeitsamtes gegen den Arbeitgeber; Angemessenheit und Höhe der Abfindung; sind wirklich alle Ansprüche geregelt?

Kompetente Beratung
Auch für diesen wichtigen Bereich des Individualarbeitsrechts bieten wir unsere kompetente Beratung an.

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