Für unsere Firmenklientel
verstehen wir uns als
externe Rechtsabteilung

mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem umfangreichen Rechtsgebiet entwickelt, das ohne profunde Sachkenntnisse nicht mehr praktizierbar ist. Die Vielfalt und Komplexität der Vorschriften und richterlichen Entscheidungen sind für Laien zu einem undurchschaubaren „Wirrwarr” geworden, zumal der Gesetzgeber ständig Änderungen und Ergänzungen verfügt.

Dienstvertragsrecht

Die Gestaltung und Überprüfung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände, freie Mitarbeiterverträge und Handelvertreterverträge gehören zu unserem täglichen Repertoire.
Wir können Sie auf diesen speziellen Rechtsgebieten kompetent beraten und vertreten.

Prozeßvertretung

Wir übernehmen für Sie oder Ihr Unternehmen die arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Vertretung und Prozessführung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
 Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht

Die Beratung bzw. Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen oder tarifvertragsrechtlichen Angelegenheiten wird immer wichtiger. Bei ungeklärten Fragen wie z. B.: „Einrichtung von Betriebsräten, Fragen der Tarif-Bindung” sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Selbstverständlich schulen wir im Betriebsverfassungsrecht und bereiten Einigungsstellenverfahren vor und helfen Ihnen bei der Durchführung.

 Arbeitnehmerüberlassung

Wir haben uns auf Fragen der Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert und bieten Ihrem Unternehmen kompetente Betreuung bei der Vertragsgestaltung von Verträgen mit Leiharbeitnehmern, Interimsmanagern und Entleihern; bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten vertreten wir Ihre Interessen.

 Können wir Ihnen helfen?

Haben Sie ein Problem? Brauchen Sie Unterstützung?
Hier können Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.